Trainerhaftpflichtversicherung

  • 10 Mio. EUR Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Privathaftpflicht subsidiär mitversichert
  • Schlüsselschaden bis 100.000 EUR mitversichert
  • Bedingungsupdategarantie
  • Selbstständige Fitnesstrainer ohne eigenes Studio, Personaltrainer, Joga usw. 

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Trainer Trainerhaftpflicht Trainerhaftpflichtversicherung
Trainerhaftpflichtversicherung

Grundlagen der Trainerhaftpflichtversicherung

a) Versicherte Personen / Personenkreis

freiberufliche Fitnesstrainer und Personaltrainer der alleine unterrichtet und nicht Inhaber eines Fitnessstudios ist. Mitversichert gelten branchenübliche Risiken, wie Spinning-, Gymnastik-, Fettreduzierungs-, Selbstverteidigungs-, Konditionsaufbau- und Yogakurse. Ebenfalls mitversichert gelten externe Tagesveranstaltungen wie Jogging-, Inlineskate-, Mountainbike (ohne Downhill)-, Nordic Walking- und Wanderkurse, Aqua Gymnastik, Indoor-Climbing.

b) Mitversicherte ist die gesetzliche Haftpflicht (Tarif Super)

aus Erteilung von Unterricht in der versicherten Sportart und als freiberuflicher Trainer in einem Fitnessstudio

c) Privathaftpflichtversicherung als Subsidiärdeckung

Im Rahmen der Trainerhaftpflichtversicherung gilt die Privathaftpflichtversicherung als
Subsidiärdeckung bzw. Summen- und Konditionsdifferenzdeckung mitversichert. Das bedeutet, dass
ein anderweitig bestehender Versicherungsschutz/Vertrag diesem vorgeht. Dieser Vertrag ist dann als
Zusatzhaftpflichtversicherung anzusehen.

d) Nicht versichert ist die Haftpflicht / Ausschlüsse


1. aus Forschungs- oder Gutachtertätigkeit;
2. bei Fahrlehrern aus Schäden, aus dem Gebrauch (z.B. Halten, Besitz, Betrieb, Lenken) von
Kraftfahrzeugen, gleichgültig durch wen oder zu welchem Zweck das Inbetriebsetzen oder Lenken
erfolgt.
3. bei Ausübung von bzw. die Lehrtätigkeit für Outdoor-Sportarten wie z. B. Free-Climbing, Rafting, Canyoning, Kitesurfen, Sensenkurse, Reitlehrer und Mountainbike Downhill.

e) Ausgeschlossen sind bei angestellten oder beamteten Lehrern Haftpflichtansprüche wegen


1. Schäden am Eigentum der Schule oder Dienststelle oder an von Dritten für den Schulbetrieb zur
Verfügung gestellten Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden;
2. Personenschäden, bei denen es sich um Dienst- oder Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im
Betrieb der Schule oder Dienststelle gemäß den beamtenrechtlichen Bestimmungen oder
Sozialgesetzbuch VII handelt; eingeschlossen ist jedoch die Haftpflicht wegen Personenschäden
aus Arbeitsunfällen von Kindern, Schülern, Lernenden oder Studierenden.

Eine Trainerhaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung, die für Personen empfohlen wird, die im sportlichen Bereich als Trainer tätig sind. Diese Versicherung schützt den Trainer gegen Schadensersatzansprüche, die von Dritten aufgrund von Verletzungen oder Schäden geltend gemacht werden können, die durch den Trainer verursacht wurden.

Als Trainer ist man dafür verantwortlich, dass die Trainings- und Übungsstunden sicher und angemessen durchgeführt werden. Wenn ein Teilnehmer während des Trainings verletzt wird oder das Eigentum des Teilnehmers beschädigt wird, kann der Trainer haftbar gemacht werden. In diesem Fall kann eine Trainerhaftpflichtversicherung den Trainer vor finanziellen Verlusten schützen, indem sie die Kosten für Schäden und Verletzungen übernimmt, für die der Trainer verantwortlich ist.

Die Trainerhaftpflichtversicherung ist insbesondere für Trainer im Bereich des Hochleistungssports oder im Fitness- und Gesundheitsbereich empfehlenswert. Sie kann aber auch für Trainer im Freizeitsport oder im Schulsport sinnvoll sein.

Die genauen Bedingungen und Leistungen der Trainerhaftpflichtversicherung können je nach Versicherer und individuellem Bedarf variieren. Es ist empfehlenswert, sich vor Abschluss einer solchen Versicherung gut zu informieren und die Angebote verschiedener Versicherer zu vergleichen.

Trainerhaftpflichtversicherung

Trainerhaftpflichtversicherung

  • 10 Millionen Euro Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Privathaftpflicht subsidiär mitversichert
  • Schlüsselschaden bis 100.000 € mitversichert
  • Bedingungsupdategarantie
  • Selbstständige Fitness Trainer ohne eigenes Studio, Personal-trainer, Jogalehrer Fitness coach. 

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