Trainerhaftpflichtversicherung
- 10 Mio. EUR Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Privathaftpflicht subsidiär mitversichert
- Schlüsselschaden bis 100.000 EUR mitversichert
- Bedingungsupdategarantie
- Selbstständige Fitnesstrainer ohne eigenes Studio, Personaltrainer, Joga usw.
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Grundlagen der Trainerhaftpflichtversicherung
a) Versicherte Personen / Personenkreis
freiberufliche Fitnesstrainer und Personaltrainer der alleine unterrichtet und nicht Inhaber eines Fitnessstudios ist. Mitversichert gelten branchenübliche Risiken, wie Spinning-, Gymnastik-, Fettreduzierungs-, Selbstverteidigungs-, Konditionsaufbau- und Yogakurse. Ebenfalls mitversichert gelten externe Tagesveranstaltungen wie Jogging-, Inlineskate-, Mountainbike (ohne Downhill)-, Nordic Walking- und Wanderkurse, Aqua Gymnastik, Indoor-Climbing.
b) Mitversicherte ist die gesetzliche Haftpflicht (Tarif Super)
aus Erteilung von Unterricht in der versicherten Sportart und als freiberuflicher Trainer in einem Fitnessstudio
c) Privathaftpflichtversicherung als Subsidiärdeckung
Im Rahmen der Trainerhaftpflichtversicherung gilt die Privathaftpflichtversicherung als
Subsidiärdeckung bzw. Summen- und Konditionsdifferenzdeckung mitversichert. Das bedeutet, dass
ein anderweitig bestehender Versicherungsschutz/Vertrag diesem vorgeht. Dieser Vertrag ist dann als
Zusatzhaftpflichtversicherung anzusehen.
d) Nicht versichert ist die Haftpflicht / Ausschlüsse
1. aus Forschungs- oder Gutachtertätigkeit;
2. bei Fahrlehrern aus Schäden, aus dem Gebrauch (z.B. Halten, Besitz, Betrieb, Lenken) von
Kraftfahrzeugen, gleichgültig durch wen oder zu welchem Zweck das Inbetriebsetzen oder Lenken
erfolgt.
3. bei Ausübung von bzw. die Lehrtätigkeit für Outdoor-Sportarten wie z. B. Free-Climbing, Rafting, Canyoning, Kitesurfen, Sensenkurse, Reitlehrer und Mountainbike Downhill.
e) Ausgeschlossen sind bei angestellten oder beamteten Lehrern Haftpflichtansprüche wegen
1. Schäden am Eigentum der Schule oder Dienststelle oder an von Dritten für den Schulbetrieb zur
Verfügung gestellten Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden;
2. Personenschäden, bei denen es sich um Dienst- oder Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im
Betrieb der Schule oder Dienststelle gemäß den beamtenrechtlichen Bestimmungen oder
Sozialgesetzbuch VII handelt; eingeschlossen ist jedoch die Haftpflicht wegen Personenschäden
aus Arbeitsunfällen von Kindern, Schülern, Lernenden oder Studierenden.
Trainerhaftpflichtversicherung
Trainerhaftpflichtversicherung
- 10 Millionen Euro Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Privathaftpflicht subsidiär mitversichert
- Schlüsselschaden bis 100.000 € mitversichert
- Bedingungsupdategarantie
- Selbstständige Fitness Trainer ohne eigenes Studio, Personal-trainer, Jogalehrer Fitness coach.
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