Warum braucht man eine Privathaftpflichtversicherung? Was deckt eine Haftpflichtversicherung ab? Welche Versicherung benötige ich?

Eine Privathaftpflichtversicherung zahlt berechtigte Forderungen / Ansprüche von den / dem durch Sie oder eine mitversicherte Person Geschädigten und wehrt unberechtigte Forderungen (notfalls auch juristisch) ab. Somit kann Sie die private Haftpflichtversicherung vor dem finanziellen Ruin schützen.

Wichtig ist der Baustein der Forderungsausfalldeckung! Dieser schützt Sie evtl. vor einem finanziellen Schaden. Wenn zum Beispiel jemand Ihnen einen Schaden zufügt und weder die finanziellen Mittel noch eine private Haftpflichtversicherung hat. Dann würde Ihre eigene Privathaftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.

Die Privathaftpflichtversicherung ist unverzichtbar! Denn wer einem anderen einen Schaden zufügt, ist gesetzlich verpflichtet, Ersatz zu leisten. Und das unbegrenzt und ggf. ein Leben lang! Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie und alle mitversicherten Personen vor den möglichen finanziellen Folgen. Sie begleicht berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab.

Schadenbeispiele: in einem Antiquitätengeschäft wird versehentlich eine kostbare Vase umgestoßen. Ein Fußgänger überquert unbedacht eine Straße und verursacht einen Verkehrsunfall. Ein unsicherer Skifahrer „überfährt“ einen anderen Skifahrer und verletzt diesen.

Welche Deckungssumme sollte die Privathaftpflicht haben?

Mindestens 10 Mio. € für Personen- und Sachschäden.

Was ist die Forderungsausfalldeckung?

Sollten Sie durch einen Dritten geschädigt werden und dieser hat keine Privathaftpflichtversicherung und keine finanziellen Mittel, dann zahlt Ihnen Ihre Forderungsausfalldeckung den entstandenen Schaden.

Wann muss ich / wann kann ich meine Haftpflichtversicherung kündigen? Kündigungsfrist

Die (private) Haftpflichtversicherung können Sie in der Regel drei Monate vor dem Ende des Vertrages kündigen. Die meisten Verträge laufen nur über ein Jahr. Kündigen jedoch weder Versicherer noch Versicherter den Vertrag, verlängert sich der Vertrag immer wieder um ein weiteres Jahr. (Verlängerungsklausel).

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Die Privathaftpflichtversicherung ist unverzichtbar! Denn wer einem anderen einen Schaden zufügt, ist gesetzlich verpflichtet, Ersatz zu leisten. Und das unbegrenzt und ggf. ein Leben lang! Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie und alle mitversicherten Personen vor den möglichen finanziellen Folgen. Sie begleicht berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab.

Schadenbeispiele: in einem Antiquitätengeschäft wird versehentlich eine kostbare Vase umgestoßen.Ein Fußgänger überquert unbedacht eine Straße und verursacht einen Verkehrsunfall. Ein unsicherer Skifahrer „überfährt“ einen anderen Skifahrer und verletzt diesen.