Wer wilde Tiere, wie z.B. sehr giftige Schlangen oder Vogelspinnen in der Privatwohnung hält, trägt ein Sicherheitsrisiko und sollte für den Fall eines Ausbüxens ausreichend versichert sein. Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen die Haltung sehr giftiger Tiere nun per Gesetz geregelt und eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.

Für Halter, die bestimmte Tiere vor dem 01. Januar 2021 erworben haben und behalten wollen, gelten bestimmte Voraussetzungen. Sie müssen gegenüber dem Landesamt

  1. innerhalb von vier Wochen nach der Anzeige die Vollendung des 18. Lebensjahres und die persönliche Zuverlässigkeit sowie
  2. bis zum 31. Juli 2021 das Bestehen einer Haftpflichtversicherung

nachweisen.

Ob mit oder ohne Gesetz: Haltung sehr giftiger Tiere kann im Ernstfall richtig teuer werden!

Ende August 2019 war aus einer Wohnung in Herne eine extrem giftige Kobra ausgebüxt. Die Folge: Vier Wohnhäuser mussten evakuiert werden und zahlreiche Experten waren tagelang im Einsatz. Hohe Kosten, die beim Fehlen einer entsprechenden Haftpflichtversicherung auf den Tierhalter zukommen können.

Mit dem PHV-Konzept XXL sind Tierhalter automatisch abgesichert

Das Privathaftpflichtkonzept XXL sichert Halter sehr giftiger Tiere bereits umfassend ab und schließt Aufwendungen für das Wiedereinfangen wilder Tiere ein (Auszug aus den Bedingungen):

Schlangenhaltung Privathaftpflichtversicherung Nordrhein Westfalen

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