Es gibt in Deutschland etwa 580.000 Vereine, davon allein 88.000 Sportvereine. Viele werden von ehrenamtlichen Vorständen geleitet. Doch auch diese haften bei fahrlässig begangenen Fehlern mit ihrem gesamten Privatvermögen – Egal, ob Sie ehrenamtlich tätig waren oder nicht. Deshalb ist eine Vereinshaftpflichtversicherung / D&O-Versicherung auch für Vereine enorm wichtig.
Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2009 hat sich die Situation ehrenamtlich tätiger Vereinsfunktionäre (also mit einer Vergütung von bis zu 720 Euro jährlich) dahingehend verbessert, dass sie nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften. Ist dies der Fall, gilt allerdings: Der Vorstand eines eingetragenen Vereins muss unbegrenzt für Vermögensschäden geradestehen, die Dritten oder dem Verein selbst durch sein Handeln entstehen.
Die Praxis zeigt: So etwas passiert schneller als man denkt, etwa wenn …
- Mietverträge zu ungünstigen Bedingungen oder überhöhtem Mietzins abgeschlossen werden.
- dem Verein öffentliche Mittel entgehen, weil der Vorstand sie nicht rechtzeitig beantragt hat.
- Baukosten am Ende deutlich über der von den Mitgliedern genehmigten Summe liegen.
- zweckgebundene Spenden falsch verwendet wurden und deshalb zurückgezahlt werden müssen.
- der Verein aufgrund von Rechtsfehlern die Gemeinnützigkeit verliert und damit keinen Anspruch mehr auf Subventionen und Steuervorteile hat.
Ein Restrisiko bleibt auch für Ehrenamtler: Mit der Beschränkung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz wurde die Haftung für Ehrenamtler zwar beschränkt, Experten weisen aber immer wieder darauf hin, dass dennoch ein Restrisiko bleibt. Denn: Welcher Grad an Fahrlässigkeit vorlag, muss oft in langwierigen Prozessen geklärt werden. Daraus entstehen weitere Kosten. Funktionäre, die für ihre Tätigkeit mit mehr als 720 Euro pro Jahr entlohnt werden, haften ohnehin – ähnlich wie Unternehmensmanager – für jeden Fehler unbegrenzt mit ihrem gesamten Privatvermögen.
Eine gute D&O-Versicherung ist also jedem Verein dringend zu empfehlen. Auch für den Fall, dass als Basisschutz bereits eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung besteht, kann sie immer noch eine sinnvolle Ergänzung sein.
D&O Versicherung – nicht nur für Vereine: Denn während die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung also (nur) die rein berufsbezogenen Risiken z.B. eines Unternehmens, Architekten, Arztes oder Anwalts abdeckt, wird die D&O- Versicherung für solche Risiken benötigt, die sich aus der Managementfunktion z.B. als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat, für das Unternehmen selbst und für die betroffenen Personen ergeben können.
Die D&O Versicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Unternehmensleiter, die für die Absicherung des persönlichen Haftungsrisikos im Rahmen der beruflichen Tätigkeit als Manager konzipiert wurde. Gegenstand der Deckung sind Verstöße innerhalb der Versicherungslaufzeit, die zu Vermögensschäden (=Geldschäden) führen, für die die Unternehmensleiter aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen schadenersatzpflichtig sind. Gedeckt sind Ansprüche von Geschädigten aller Art, somit von einzelnen Eigentümern, Gläubigern und sonstigen Dritten. Demzufolge beinhaltet die D&O- Versicherung einen doppelten Absicherungseffekt. Sie schützt das: fehlerhaftes Managerverhalten (= Unternehmensschutz).
Gern unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für die D&O Versicherung für Vereine und Firmen / Vereinshaftpflichtversicherung.
Versicherungskontor Halstenbek KG
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