Die Klausel Forderungsausfalldeckung ist essentiell:
Die Forderungsausfalldeckung funktioniert wie eine umgekehrte Haftpflichtpolice: Sie haben einen Schaden erlitten, für den der Verursacher nicht aufkommen kann, weil er nicht versichert und vermögenslos ist – dann übernimmt Ihre eigene Versicherung die Kosten, einige Versicherer aber erst für Schäden ab 2.500 Euro.